Lexikon
Die Festgeldanlage kann in die Kategorie der so genannten Terminanlagen unterteilt werden. Diesbezüglich handelt es sich um eine besondere Art der Geldanlage, bei welcher der Anleger eine bestimmte, persönlich festlegte Geldsumme für eine vereinbarte Laufzeit bei einer Bank oder anderen Geldinstitutionen deponiert kann. Im Gegenzug erhält der Anleger eine Verzinsung seiner Geldsumme.
Eine Besonderheit des Festgeldes bilde jedoch die Möglichkeit, den Vertrag mit der Bank gemeinsam zu gestalten, wobei er nicht in Lage ist, sein Kapital im Falle eines Liquiditätsengpasses beispielsweise vom Festgeldkonto abzuheben und für andere Zwecke in Anspruch zu nehmen.
Einlagensicherungsfonds
Im Bereich der Festgeldanlage spielt die so genannte Einlagensicherung eine wesentliche Rolle. Da der Anleger während der entsprechenden Laufzeit nicht über sein Kapital verfügen kann, ist es ihm dementsprechend auch nicht möglich, dieses im Falle einer drohenden Insolvenz der Filialbank abzuziehen. Um jedoch Sicherheit gewährleisten zu können, findet die Einlagensicherung des Festgeldes in Deutschland durch die Verwendung von Einlagensicherungsfonds statt, in welchen die Banken in Abhängigkeit von ihrer Größe und ihrem Eigenkapital einzahlen. Falls eine Bank nun in der Tat in die Insolvenz fällt, können die Ansprüche und Forderungen des Anlegers aus dem Einlagensicherungsfonds getilgt werden.
Freistellungsauftrag
Für private Anleger besteht die Möglichkeit, ihren Banken einen Freistellungsauftrag zu erteilen. In der Regel müssen Einkünfte aus dem Kapitalvermögen versteuert werden. Hierbei werden Dividenden und Zinsen nach dem persönlichen Steuersatz des Sparers veranlagt.
Mit einem Freistellunksauftag können jedoch die Zinserträge aus dem Festgeld bis zu einer bestimmten Freistellungsgrenze von dem Zinsabschlag oder der Kapitalertragssteuer befreit werden. Per Gesetz können Kleinanleger beispielsweise mit einem Zinsfreibetrag von bis zu 750 Euro rechnen, für Ehepaare hingegen werden Kapitaleinkünfte von bis zu 1500 Euro im Jahre von der Steuerpflicht befreit.
Je nach Anbieter und Bank kann die Freistellungsgrenze variieren, allerdings dürfen die einzelnen Freistellungsaufträge den Sparfreibetrag nicht überschreiten.
Fungibilität
Unter der Bezeichnung der Fungibilität kann ein Fachausdruck aus dem Bereich des Festgeldes vorgefunden werden, welche die Austauschbarkeit von Finanzprodukten, insbesondere deren Eignung, Gegenstände von Handelsgeschäften zu werden. Für einen Handel des Produktes an den verschiedenen Börse und Finanzmärkten ist eine entsprechende Fungibilität eine wesentliche Voraussetzung. Obgleich Anleger während der Laufzeit nicht über das Festgeld verfügen können, ist die Anlage fungibel und daher auch ein beliebter Gegenstand von Handelsgeschäften. Vor allem am internationalen Devisenmarkt, dem Forex, werden Festgelder erworben oder zum Verkauf freigestellt. Hierbei spekulieren die Händler auf einen Wertzuwachs der angelegten Währung.
Laufzeit
Im Rahmen einer Festgeldanlage umfasst die Laufzeit einen vertraglich festgesetzten Zeitraum, in welchem der Anleger sein Kapital bei der Bank auf einem Festgeldkonto deponiert.
Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass innerhalb der Laufzeit ein Verfügen über die Geldsumme auf dem Festgeldkonto nicht möglich ist. Somit kann der Anleger sein Kapital nicht aus der Anlage ziehen, um für Zwecke zu verwenden. In der Regel umfassen die Laufzeiten eine Zeitspanne bis zu zwei Jahren. Vereinzelt stellen Banken ihren Kunden die Möglichkeit zu Verfügung, die Laufzeit nach ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen zu vereinbaren.
Da der Anleger sein Geld nun während der Laufzeit der Bank überlässt, erhält er im Gegenzug einen festgelegten Zinssatz auf sein Kapital.